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AGB

Die Teil­nah­me an der Ver­an­stal­tung er­fol­gt auf eigene Ver­ant­wor­tung und auf ei­ge­nes Risiko. Der Ver­an­stal­ter und seine Part­ner tragen bei Dieb­stahl, Un­fäl­len oder Krank­hei­ten kei­ner­lei Ver­ant­wor­tung. Alle Teil­neh­men­den sind dafür ver­ant­wort­lich, in gut trai­nier­tem Zu­stand sowie kör­per­lich gesund zu star­ten.

Die Ver­si­che­rung gegen Unfall, Krank­heit oder Dieb­stahl, sowie die eigene Haft­pfli­cht ist Sache jedes ein­zel­nen Teil­neh­men­den. Mit der An­mel­dung be­frei­en die Teil­neh­men­den den Ver­an­stal­ter, dessen Hilfs­per­so­nen und die Grund- und Weg­ei­gen­tü­mer ent­lang der Strecke und dem Ver­an­stal­tungs­ge­län­de von sämt­li­chen Haf­tungs­an­sprü­chen und be­stä­ti­gen, aus­rei­chend gegen Krank­heit, Unfall und Haft­pfli­cht ver­si­chert zu sein.

Der Ver­an­stal­ter, seine Part­ner und die Grund- und Weg­ei­gen­tü­mer lehnen jeg­li­che Haf­tung ge­gen­über Zu­schau­en­den und Drit­ten ab.

Die Or­ga­ni­sa­to­ren be­hal­ten sich das Recht vor, die AGB oder das Re­gle­ment ganz oder teil­wei­se zu ändern, zu er­gän­zen oder auf­zu­he­ben. Die Teil­neh­me­rin­nen und Teil­neh­mer sind an jede Än­de­rung oder Er­gän­zung der ver­öf­fent­lich­ten AGB oder Regeln ge­bun­den.

Bei Sach­ge­win­nen gilt: Der Rechts­weg ist aus­ge­schlos­sen. Der Ver­an­stal­ter oder seine Part­ner über­neh­men keine Haf­tung für Mängel von Sach­ge­win­nen. Es be­steht kein An­spruch auf er­satz­wei­se Bar­aus­zah­lung der Sach­ge­win­ne, deren Tausch, Än­de­rung oder Über­tra­gung auf eine andere Person. Der Ver­an­stal­ter oder seine Part­ner sind zu jeder Zeit be­rech­ti­gt, gleich­wer­ti­ge Er­satz­lie­fe­run­gen der Ge­win­ne an­zu­bie­ten. Falls die Person auf den Gewinn ver­zich­tet, rückt an ihre Stelle die näch­ste Person. Die Per­so­nen werden zeit­nah per E-Mail an die an­ge­ge­be­ne E-Mail-Adres­se be­nach­rich­ti­gt. Soll­ten Sie den Gewinn nicht an­neh­men wollen, bitten wir um eine zeit­nahe Kon­takt­auf­nah­me. Soll­ten die an­ge­ge­be­nen Kon­takt­mög­lich­kei­ten feh­ler­haft sein (z.B. un­gül­ti­ge E-Mail-Adres­se) sind der Ver­an­stal­ter und seine Part­ner nicht ver­pflich­tet, rich­ti­ge Adres­sen aus­fin­dig zu machen. Die Nach­teile, die sich aus der Angabe feh­ler­haf­ter Kon­takt­da­ten er­ge­ben, gehen zu Lasten der teil­neh­men­den Person.

Ge­richts­stand ist St.Gallen.

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